Kooperationsförderung für KMU in Oberösterreich

F&E-Impuls SINGLE

Das Förderprogramm F&E-Impuls SINGLE unterstützt KMU in Oberösterreich nachhaltig durch Forschung und Innovation. Ziel ist, Unternehmen in ihrer Innovationskraft zu stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Die Förderung unterteilt sich in zwei Programmlinien:

Foto von Markus Behawy
Markus Behawy

Art der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen („De-minimis-Beihilfen“) nach Maßgabe der im jeweiligen Landesvoranschlag dafür zur Verfügung stehenden Mittel. 
Förderzeitraum: 01.01.2024 bis 31.12.2026


Zielgruppe

Förderwerber können kleine und mittlere Unternehmen (laut KMU-Definition der EU) sein.


Rahmenbedingungen

Projekte können jederzeit während des Förderzeitraums eingereicht werden. Expert:innen begutachten die eingereichten Projekte in einem mehrstufigen Prüfprozess. Besonders berücksichtigt werden Projekte, die einen Beitrag zu den Schwerpunktthemen der oö. Wirtschafts- und Forschungsstrategie #upperVISION2030 leisten.

Förderantrag

Der Förderantrag kann ausschließlich online über das Wirtschaftsportal Oberösterreich erfolgen.

Online einreichen

easy2research

F&E-Projekte in Kooperation mit Forschungseinrichtungen umsetzen

Voraussetzung

Gefördert werden Vorhaben im Bereich „Experimentelle Entwicklung“ mit wesentlichem Neuheitswert und entsprechendem technologischem Risiko. Eine Kooperation mit einer Forschungseinrichtung im Ausmaß von mindestens 15 % der förderbaren Kosten ist verpflichtend. Projekte mit dem Projektstandort Oberösterreich erhalten über eine Laufzeit von vier bis maximal zwölf Monaten mindestens maximal 50 % der förderbaren Gesamtkosten, maximal 25.000 Euro über die gesamte Projektlaufzeit.

 

Fördervorhaben

Das eingereichte Projekt sollte einen wesentlichen Neuheitsgehalt und ein hohes technisches Niveau vorweisen. Sollte zur Vorbereitung eine Marktanalyse notwendig sein, so kann diese ebenfalls (mit maximal 10.000 Euro) gefördert werden.

Externe Dienstleister können bis zu einem Betrag von maximal 10 % der förderbaren Gesamtkosten beauftragt werden.

 

Förderbare Kosten

  • Personalkosten des Antragstellers

  • Kosten für Material und Bedarfsmittel

  • Kosten externer Dienstleister

easy2market  

Unterstützung der Markteinführung von Ergebnissen aus „easy2research“

Voraussetzung 

Der Förderantrag kann spätestens neun Monate nach einem erfolgreichen „easy2research“-Projektabschluss erfolgen. Bei einer maximalen Projektlaufzeit von zwölf Monaten werden Projekte mit maximal 33 % der förderbaren Gesamtkosten bis maximal 10.000 Euro gefördert.
 

Fördervorhaben 

Förderbar sind Vorhaben zum Markteintritt bzw. zur Markteinführung der Ergebnisse aus der Programmlinie „easy2research“. Es ist möglich, eine Unternehmensberatung mit entsprechender Erfahrung/Qualifikation in der Markteinführung sowie einen weiteren externen Dienstleister zu beauftragen. Dieser Auftrag kann höchstens mit 50 % der förderbaren Gesamtkosten gefördert werden. 
 

Förderbare Kosten 

  • Personalkosten des Antragstellers 

  • Kosten für Unternehmensberatung bzw. externe Dienstleister (max. 50 % der Gesamtkosten) 

Downloads & Links

Innerhalb von drei Monaten nach Projektende ist der Endbericht einschließlich der Gesamtabrechnung sowie erforderlicher Beilagen bei der Förderstelle elektronisch einzureichen.

Anleitung Endbericht

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Checkliste

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Balkenplan

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Kostenabrechnung

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